
Fachanwalt für Steuerrecht
Als erfahrene Fachanwälte für Steuerrecht stehen wir Ihnen sowohl bei Ihrer Steuergestaltung und Steueroptimierung als auch insbesondere bei Konflikten mit dem Finanzamt oder im Zuge steuerstrafrechtlicher Sachverhalte zur Seite.
Steuerliche Erklärungsberatung
In der Erklärungsberatung geht es um die
- Beratung des Mandanten bei der Erstellung seiner Steuererklärungen.
- Vertragsgestaltung unter steuerlichen Aspekten.
- Bezüge zum Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht etc..
Steuerstreitverfahren
In Steuerstreitverfahren ist die Kompetenz des Fachanwalts für Steuerrecht von besonderem Nutzen für den Mandanten: Steuerberater streiten sich nicht gern. Als Fachanwälte für Steuerrecht bringen wir unsere Erfahrung vor den Gerichten in die steuerliche Vertretung unserer Mandanten ein, wenn das Finanzamt begehrlich wird. Das sind typischerweise die
- Vertretungim Prüfungs-, Festsetzungs- und Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt.
- Vertretung in der Betriebsprüfung und Schlussbesprechung
- Einspruchsverfahren gegen Nachforderungsbescheide des Finanzamts
- Finanzgericht: Aussetzung der Vollziehung.
- erstinstanzliche Verfahren vor dem Finanzgericht
- Nichtzulassungsbeschwerde und Revision vor dem BFH.
Steuerstrafrecht
Wenn es zu Ermittlungen im Steuerstrafrecht kommt, braucht es ebenfalls erfahrene Taktiker, die mit der spezifischen Situation von Mandanten umgehen können, denen Geldstrafen oder Haft drohen. Unsere Tätigkeit hier sind die
- Auseinandersetzung mit der
- effektive Verteidigung gegenüber der Steuerfahndung
- Präventivberatung;
- strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)
- Deklarierung von Schwarzgeld
- Einlegung steuerlicher Rechtsbehelfe im Rahmen der Verteidigung
- Verteidigung in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht,
- Einlegung von Beschwerden, Berufung und
- „Tatsächliche Verständigung“