Fachanwalt für Erbrecht
Ansprechpartner
Wer Vermögen hat muss für den Erbfall planen und vorsorgen. Die gesetzliche Erbfolge ist für vermögende Privatpersonenunzulänglich und gefährdet den konfliktfreien Übergang des Vermögens auf die nächste Generation. Ohne Planung und Vorsorge drohen Konflikte unter den Erben und steuerliche Nachteile.
Planung und Vorsorge für den Erbfall
Unsere Fachanwälte für Erbrecht kümmern sich um
- General- und Vorsorgevollmacht
- Testament und Testamentsgestaltung
- Erbvertrag, auch unter Berücksichtigung der Pflichtteilsberechtigten
- Unternehmensnachfolge mit Umstrukturierung von Unternehmen
Stiftungen und lebzeitige Schenkungen
Besondere Kompetenz und Erfahrung aus unserer laufenden Beratung von Stiftungen und Non-Profit-Organisationen haben wir im Bereich
- Gründung von Stiftungen (lebzeitig oder auf den Todesfall)
- Schenkungen in vorweggenommener Erbfolge
- Vermächtnisse
- Erbschaftsteuer
Abwicklung des Erbfalls und Streitigkeiten zwischen Erben
Wenn der Erbfall eingetreten ist, vertreten wir Erben, Miterben, Erbengemeinschaften, und Pflichtteilsberechtigte. Wir beantragen Erbscheine und vertreten unsere Mandanten im Erbstreit, auch vor Gericht .
Testamentsvollstreckung
Gerade größere Vermögen oder unternehmerische Beteiligungen bedürfen der Steuerung nach dem Erbfall. Wir haben erhebliche Erfahrung in der Testamentsvollstreckung, auch im Bereich der - zum Teil langjährigen - Führung von Unternehmenund Immobilienvermögen.