Fachanwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf

Fachanwalt für Arbeits­recht

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Lutz Adam

Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht im Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir  im Individualarbeitsrecht zu den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Im Kollektivarbeitsrecht geht es um die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und um tarifvertragliche Angelegenheiten.   

Arbeitsverträge richtig gestalten

Die Beratung des Fachanwalts für Arbeitsrecht kann schon vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages notwendig werden, etwa wenn es darum geht,

  • Wahl, ob Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger
  • zulässige Themen beim Bewerbungsgespräch
  • Ausarbeitung und Prüfung des Arbeitsvertrages
  • zulässige Vereinbarung befristeter Arbeitsverhältnisse
  • Modalitäten und Umfang geringfügiger Beschäftigung

Laufende Beratung der Personalabteilung

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses kommen immer wieder rechtliche Fragen auf, die wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten in der laufenden Beratung der Personalabteilung klären:

  • Krankheit des Arbeitnehmers und Dauer der Lohnfortzahlung
  • Umgang mit Elterngeld und Erziehungszeit
  • Teilzeit und Job-sharing
  • Dauer, Genehmigung  und Abgeltung von Urlaub
  • Versetzung
  • Unstimmigkeiten beim Gehalt
  • Leistungsabhängige Vergütungssysteme

Wir sind der kompetente Ansprechpartner der Personalabteilung in den Gesprächen und Verhandlungen mit  dem Betriebsrat oder der Arbeitnehmerseite in Tarifstreitigkeiten. Wir bereiten Informationen an den Betriebsrat vor, verhandeln Betriebsvereinbarungen und sind erfahrene Verhandler in Sozialplan- und Einigungstellenverfahren.

Effiziente und kostengünstige Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht kaum ohne anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht. Hier beraten wir zu Fragen der 

  • Richtige Abmahnung
  • Ausspruch und Zustellung der Kündigung
  • Kündigungsschutz des Arbeitnehmers
  • Richtige Kündigungsfristen
  • Prüfung und Verhandlung einer Abfindung
  • Entwurf und Verhandlung von Abwicklungsvereinbarungen
  • Arbeitszeugnis

Beratung von Geschäftsführern und Vorständen

Wir haben einen Schwerpunkt in der Beratung von Geschäftsführern und Vorständen von Aktiengesellschaften. Arbeitnehmer, die aus einem laufenden Arbeitsverhältnis heraus  zu Geschäftsführern befördert werden, wissen oft nicht, dass sie ihren jahrelang erworbenen Kündigungsschutz verlieren. In Arbeitsverhältnissen im Konzern kann die Ernennung zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft zu komplexen rechtlichen Fragen führen. Für Geschäftsführer und Vorstände kann die Laufzeit des Anstellungsvertrages und die Dauer der Kündigungsfristen existenziell werden, auch für das private Leben.         

Beratung von Arbeitgebern in Fragen des Sozialrechts

Wir beraten Arbeitgeber an den Schnittstellen zum Sozialversicherungsrecht, insbesondere zu Fragen des Status von Arbeitnehmern in der Sozialversicherung, freien Mitarbeitern, angestellten Geschäftsführern, tätigen Gesellschaftern. Wir vertreten Unternehmer in Ermittlungsverfahren vor Gericht und in Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug, § 266a StGB, und in Statusverfahren vor den Sozialgerichten.