Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Düsseldorf

Steuer­straf­recht

Wenn ein Strafverfahren gegen Sie eröffnet wird oder die Steuerfahndung früh morgens bei Ihnen vor der Türe steht, sollten Sie uns sofort einschalten. Es ist wichtig, dass Informationen und eine Argumentation „aus einer Hand“ vorbereitet wird. Machen Sie vor allem keine Angaben, bevor wir nicht mit Ihnen gesprochen haben. Wir setzen uns mit der Behörde, die die Ermittlungen führt, in Verbindung und informieren uns über den Ermittlungsstand. Dann besprechen wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater den Sachverhalt und stimmen Strategien ab, um Sie erfolgreich zu verteidigen. Widersprechen Sie formell jeder Durchsuchung, rufen Sie uns sofort an und machen keinerlei Angaben (nicht einmal zum Wetter!), sondern verweisen auf Ihren Verteidiger. Wir führen die Gespräche sowohl mit dem Veranlagungsfinanzamt als auch mit dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung, um das Verfahren für Sie erfolgversprechend zu beenden.