
Steuerrecht
Ansprechpartner
Vertretung vor Finanzgerichten und Finanzbehörden
Wenn Ihnen Ihr Steuerberater nicht mehr helfen kann, fängt unsere Tätigkeit an. Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.
Begleitung von Betriebs- und Außenprüfungen sowie Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfungen
Wir entwickeln Strategien, um die Fragestellungen des Prüfers für Sie erfolgversprechend zu beantworten und vertreten Ihre Interessen auch in der Schlussbesprechung sowie im Rechtsbehelfsverfahren. Wir prüfen die Festsetzungsverjährung.
Erstellung von Steuererklärungen, insb. auch Einkommensteuer-, und Erbschaftsteuererklärungen
Wir erstellen Ihre paßgenaue Einkommensteuererklärung. Nach Recherche und Analyse der erbrechtlichen Situation erstellen wir die korrekte Erbschaftsteuererklärung. Wir ulnterstützen Sie bei der Bewertung von Unternehmensanteilen und von Immobilien.
Problemorientierte Durchleuchtung Ihrer Jahresabschlüsse (z.B. Kapitalausstattung und Wareneinsatzwerte) und deren Lösungen
Wir prüfen Ihre letzten Jahresabschlüsse, um mit Ihnen zusammen die nächsten Jahre für Ihr Unternehmen zu planen. Dabei gilt es nicht nur ein Budget zu erstellen, sondern auch eine Liquiditätsplanung vorzunehmen. Diese Planungen sind nicht nur für Sie als Unternehmer wichtig, um die richtigen Weichenstellungen zu finden, sondern auch um Besprechungen mit Banken vorzubereiten.
Betriebswirtschaftliche Beratung
In diesem Zusammenhang steht auch die betriebswirtschaftliche Beratung Ihres Unternehmens. Hier können wir hilfreich zur Seite stehen und Ihnen wichtige Hinweise geben, gegebenenfalls erforderliche oder auch nur tunliche Änderungen in Ihrem Unternehmen durchzuführen. Auch hier begleiten wir Sie gerne in der Umsetzung.