Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf

Erb­recht

Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten; Eheverträge und gemeinschaftliche Testamente; Übernahme von Testamentsvollstreckung; Nachfolgeregelungen für Unternehmer; Gründung von Stiftungen; Auseinandersetzungen zwischen Erben.

Ein ordentliches Testament mit klaren Ansagen vermeidet Streit unter den Erben. Rechtzeitige Planung des Vermögensübergangs sichert den Erhalt des Vermögens.

Ist ein Unternehmen involviert, bedarf es sorgfältiger Gestaltung der Gesellschaftsverträge in Abstimmung mit den testamentarischen Verfügungen.

Im Erbfall beraten und unterstützen wir Sie bei der Erfüllung aller Pflichten (z.B. Testamentseröffnung im Erbscheinsverfahren, Aufstellung eines Vermögens­verzeichnisses, Abgabe der Erbschaftssteuer­erklärung, als Testamentsvollstrecker, europäisches Nachlasszeugnis u.v.a.m.) oder auch Geltendmachung Ihrer oder Abwehr unberechtigt geltend gemachter Ansprüche (Pflichtteile, Vermächtnisse u.a.).

Wir unterstützen und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden und vor dem Finanzgericht.

Wir gründen und führen Stiftungen: gemeinnützige Stiftungen, Unternehmensträgerstiftungen, Familienstiftungen.