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Sinkende Inzidenzen – Ende des „Home Office“: Muss ich jetzt zurück ins Büro?

Mit sinkenden Inzidenzen bereiten immer mehr Unternehmen die Rückkehr ihrer Beschäftigten an ihre Büroarbeitsplätze vor. Was tun, wenn man aber (noch) nicht wieder zurück ins Büro möchte?

Weisungsrecht: Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort

Rein rechtlich ist die Sache klar: Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht und kann damit festlegen, wo der Arbeitsort ist. In der Regel ist das der Betrieb. Die Anordnung, mobil zu arbeiten, kann daher auch wieder aufgehoben werden.

Weiter Hygienekonzepte erforderlich

Unternehmen, die ihre Beschäftigten jetzt zurück an den Arbeitsplatz holen, müssen dem Infektionsschutz aber Rechnung tragen. Dies sind insbesondere folgende Maßgaben:

  • Abstandsregeln: mindestens 1,5 Meter
  • Wenn diese nicht eingehalten werden können: Maskenpflicht
  • Regelmäßiges Lüften

Wie bisher muss also mit Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen gearbeitet werden, und wo immer Abstände nicht eingehalten werden können, kommen Scheiben oder Trennwände zum Einsatz. Ist auch das nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für Beschäftigte, Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

Angst vor Ansteckung?

Auch wenn das mobile Arbeiten sich für die Beschäftigten als praktisch erwiesen hat und sie diese gern fortsetzen würden, müssen im Einzelfall gute Gründe vorliegen, wenn sie (noch) nicht zurück in den Betrieb möchten. Beschäftigte dürfen sich der Anordnung des Arbeitgebers beispielsweise nicht aus Angst vor Ansteckung widersetzen. In Betrieben, in denen der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zum Mobilen Arbeiten getroffen hat, gelten deren Vorgaben zwingend. Gibt es keine Betriebsvereinbarung und enthält der Arbeitsvertrag auch keine entsprechende Regelung, müssen Beschäftigte der Weisung des Arbeitgebers folgen und zurück in den Betrieb kommen - natürlich nur, wenn der Arbeitgeber entsprechende Hygienemaßnahmen wie Abstand und ausreichend Desinfektionsmittel garantieren kann.

Ausnahme: Risikogruppen können weiterhin auf mobiles Arbeiten hoffen

Etwas anders sieht es bei Risikogruppen aus. Wer unter einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer COPD, leidet, kann darauf hinwirken, auch weiter mobil arbeiten zu dürfen. Allerdings prallen dabei zwei Belange aufeinander. Auf der einen Seite die individuellen gesundheitlichen Interessen der Beschäftigten, auf der anderen Seite die betrieblichen Notwendigkeiten. Einen Anspruch auf mobiles Arbeiten gibt es nicht.

Wenn Ihr Chef Sie also auffordert, wieder zurück ins Büro zu kommen, lassen Sie sich im Zweifel von uns beraten. Wir prüfen, ob Sie der Anweisung folgen müssen, oder ob ein Gespräch mit dem Chef oder der Personalabteilung lohnt.

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