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PIM Gold Insolvenzverfahren

 

PIM Gold Insolvenzverfahren: Wegen großem Andrang musste Gläubigerversammlung verlegt werden

 

Die Nerven einiger Gläubiger lagen blank als das Insolvenzgericht nach ca. zwei stündiger Wartezeit mitteilte, dass die Gläubigerversammlung um einen knappen Monat auf den 24.03.2020 verschoben werden muss. Die Gläubiger nahmen teils weite Anreisen auf sich, da sie sich erhofften, von dem Insolvenzverwalter Dr. Metoja einen aussagekräftigen Bericht zu der Vermögenslage der insolventen PIM Gold GmbH zu erhalten.

Von den insgesamt rund 6.600 Gläubigern hatten sich lediglich 160 Gläubiger zu der Gläubigerversammlung angekündigt; es kamen aber mehr als 400. Da der Gemeindesaal in Offenbach nur Platz für 300 bietet, aber allen erschienenen Gläubigern (auch die sich nicht angekündigt haben) die Teilnahme und Abstimmung zu ermöglichen ist, entschied das Insolvenzgericht, den Termin zu verlegen. Der neue Termin findet nun am 24.03.2020 (11:00 Uhr) in der Stadthalle Langen statt, die Platz für ca. 900 bietet.

 

Ansprüche gegen Anlagevermittler können bestehen

 

Mit Spannung zu erwarten ist insbesondere, ob der Insolvenzverwalter die von dem Unternehmen an die Finanzvermittler ausgezahlten Provisionen anfechten will. Da es sich hierbei voraussichtlich um eine beträchtliche Summe im zweistelligen Millionenbereich handelt, könnte die Quote (Anteil der Befriedigung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens) zugunsten der Gläubiger erhöht werden.

Hintergrund: PIM Gold versprach den Anlegern beim Kauf von Gold einen bestimmten Prozentsatz an „Bonusgold“ wie eine Art Zins zufließen zu lassen, sofern sie das Edelmetall bei dem Unternehmen einlagern ließen. Die Anlage wurde in der Regel durch Finanzvermittler an die Anleger vermittelt. Tatsächlich verfügte die PIM Gold GmbH aber nicht über genügend Gold, um die Vertragspflichten zu erfüllen. Nach dem Gutachten über die vorläufige Insolvenz belaufen sich die Verbindlichkeiten der PIM Gold GmbH auf bis zu 155 Millionen €. Das tatsächliche Firmenvermögen beträgt nur ein Bruchteil von dieser Summe. Der ehemalige Geschäftsführer der PIM Gold GmbH, Mesut P., sowie weitere Beschuldigte sitzen seit Herbst 2019 wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges in Millionenhöhe in Untersuchungshaft.

Wir vertreten geschädigte Anleger sowohl im Klage- als auch im Insolvenzverfahren. Wir prüfen auch Ansprüche, die eventuell gegenüber den Vermittlern verfolgt werden können.

 

 

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