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Dr. Marius <br>Kuschka

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Dr. Marius
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Europäischer Gerichtshof spielt Widerrufsjoker aus

Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben

 

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26.3.2020 (Rechtssache C-66/19 JC/Kreissparkasse Saarlouis) eine standardmäßig verwendete Klausel der deutschen Banken im Rahmen der Widerspruchsbelehrung von Verbraucherkrediten für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Folgender  Hinweis in Kreditverträgen genügt damit nicht dem Europäischen Recht: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat"       

Es handelt sich um ein sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren des LG Saarbrücken, in dem das Gericht den Europäischen Gerichtshof um die Vorabentscheidung über diese Klausel gebeten hat damit das LG Saarbrücken einen dort rechtshängigen Rechtsstreit richtig entscheidet. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bindet alle nationalen Gerichte in allen EU-Mitgliedstaaten, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.   

Widerrufsbelehrung der Banken unzureichend

Deutsche Banken haben die jetzt "kassierte" Klausel millionenfach im Vertrauen auf ihre Richtigkeit verwendet. Der Europäische Gerichtshof moniert, dass die Erwähnung von § 492 Abs.2 BGB in der Widerrufsbelehrung für den Verbraucher nicht genügt, denn § 492 BGB verweist auf andere Vorschriften, die ihrerseits wieder weiter verweisen. Diese Kaskadenverweisung  sei keine "klare, prägnante Information", die das Europäische Recht fordere und genüge nicht dem Verbraucherschutz.

Widerruf der Darlehen wieder möglich - Widerrufsjoker zieht 

Das Urteil wird voraussichtlich  enorme Auswirkungen haben: Die Klausel ist in Millionen von Kreditverträgen, Autofinanzierungen und Immobilienverträgen enthalten. Die Verträge können aufgrund dieser Gerichtsentscheidung  jetzt noch widerrufen werden.  Das Gericht erkennt das Widerrufsrecht ausdrücklich auch für Grundstücksdarlehen. Verbraucher, deren Hauskredite diese Klausel enthalten, können jedenfalls für Verträge, die ab 2010 und vor 2016 abgeschlossen wurden, den Widerruf erklären und  zu den aktuellen - wahrscheinlich wesentlich günstigeren - Zinssätzen umschulden oder den Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

 

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